Ablauf und Inhalte der Beratungseinsätze
Allgemeine Einschätzung in einem
Während des Gespräches wird die Pflege- und Betreuungssituation zunächst allgemein eingeschätzt und dokumentiert. Die Pflegefachkraft soll beurteilen, ob die häusliche Pflegesituation sichergestellt und angemessen ist. Sieht die Fachkraft Potenzial zur Verbesserung, kann diese auf die bestehenden Möglichkeiten hinweisen und diesbezüglich beraten. Hierzu gehören u.a. :
- Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
- Wohnraumanpassungen
Auch wird auf folgende Punkte eingegangen, um sämtliche Formen der Unterstützung ausschöpfen und Angehörige entlasten zu können:
- Bedarf an (Pflege-) Hilfsmitteln, Rollatoren, Gehstöcke Verbrauchsmaterialien usw.
- Hebe- und Lagerungstechniken, so z.B. Kinästhetik und Mobilisation
- Informationen zu Pflegekursen und Schulungen gemäß §45 SGB XI
- Möglichkeit zur Höherstufung (auch die Unterstützung bei der Antragsstellung gehört zu unserem Service)
Dokumentation der Beratung
Die Beratung wird durch unsere Pflegefachkraft dokumentiert, sodass diese für den nächsten Beratungseinsatz zum Gesprächsleitfaden gemacht werden kann. Selbstverständlich erhalten auch Sie einen Durchschlag dieser Dokumentation.
Darüber hinaus wird das Protokoll auch an Ihre Pflegekasse gesandt, sodass Ihnen weder Arbeit noch Kosten entstehen. Die Abrechnung des Einsatzes erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse und ist für Sie absolut kostenlos.
Regelmäßige Beratungseinsätze
Die Beratungseinsätze müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zunächst weist Ihre Pflegekasse Sie postalisch darauf hin. Sobald wir ein erstes Gespräch bei Ihnen durchgeführt und dokumentiert haben, übernehmen wir den Service des Erinnerns. Das heißt, dass Sie automatisiert durch uns eine Information darüber bekommen, dass Ihr regelmäßiger Beratungseinsatz ansteht. Im Zuge dieser Nachricht werden wir auch gerne direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren. So wird Ihr Aufwand möglichst gering gehalten. Die Intervalle sind folgendermaßen vorgesehen:
- Pflegegrad 2 und 3: pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden
- Pflegegrad 4 und 5: pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden
Bei Pflegegrad 1 muss kein regelmäßiger Beratungseinsatz stattfinden. Sie haben allerdings das Recht, bei Bedarf eine Beratung pro Jahr zu erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Pflegekasse auf.
Was ist bei der Wahl einer Beratungsstellen zu beachten?
Grundsätzlich haben Sie die Entscheidungskompetenz, welche Beratungsstelle Sie für den regelmäßigen Beratungseinsatz heranziehen. Auch besteht keine Bindung an einen bestimmten Dienst, nur weil dieser bereits eine oder mehrere Beratungen bei Ihnen durchgeführt hat. Im Vordergrund steht Ihr Wohlbefinden und eine qualitativ hochwertige Einschätzung Ihrer Pflegesituation.
Wichtig ist bei der Auswahl einer Stelle, dass diese auch zugelassen ist, um die entsprechenden Gespräche gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu dürfen.
Wir haben diese Zulassung und freuen uns darüber, Ihre Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld durchführen zu können. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail, Telefon oder über unsere Webseite. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!