Beratungseinsätze Erkrath

Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle

Ab sofort sind wir eine anerkannte Beratungsstelle und dürfen die Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI für Sie und mit Ihnen gemeinsam durchführen.

Wer zuhause gepflegt wird und/oder Pflegegeld bezieht, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. In vielen Fällen ist dieses auch verpflichtend. Hierauf weist Sie in der Regel Ihre Krankenkasse/Pflegekasse hin. Der Beratungsbesuch stellt eine pflegefachliche Unterstützung dar, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll. Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

Der Beratungsbesuch findet im gewohnten Umfeld der eigenen vier Wände statt und wird durch eine Pflegefachkraft unseres Unternehmens geführt. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen/Angehörige zu unterstützen. Hierzu stehen einige Mittel und finanzielle Möglichkeiten bereit, über die wir Sie gerne innerhalb des Einsatzes aufklären. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend.

Ich bin für Sie da

Joshua Mers

Ansprechpartnerin Beratungseinsätze

Kosten

Abrechenbar über die Pflegekasse!

Fragen und Antworten zur Abrechnung

Ablauf und Inhalte der Beratungseinsätze

Junge Frau unterstützt ältere Dame bei Papieren

Allgemeine Einschätzung in einem

Während des Gespräches wird die Pflege- und Betreuungssituation zunächst allgemein eingeschätzt und dokumentiert. Die Pflegefachkraft soll beurteilen, ob die häusliche Pflegesituation sichergestellt und angemessen ist. Sieht die Fachkraft Potenzial zur Verbesserung, kann diese auf die bestehenden Möglichkeiten hinweisen und diesbezüglich beraten. Hierzu gehören u.a. :

  • Pflegesachleistungen
  • Kurzzeitpflege
  • Wohnraumanpassungen

Auch wird auf folgende Punkte eingegangen, um sämtliche Formen der Unterstützung ausschöpfen und Angehörige entlasten zu können:

  • Bedarf an (Pflege-) Hilfsmitteln, Rollatoren, Gehstöcke Verbrauchsmaterialien usw.
  • Hebe- und Lagerungstechniken, so z.B. Kinästhetik und Mobilisation
  • Informationen zu Pflegekursen und Schulungen gemäß §45 SGB XI
  • Möglichkeit zur Höherstufung (auch die Unterstützung bei der Antragsstellung gehört zu unserem Service)

Dokumentation der Beratung

Die Beratung wird durch unsere Pflegefachkraft dokumentiert, sodass diese für den nächsten Beratungseinsatz zum Gesprächsleitfaden gemacht werden kann. Selbstverständlich erhalten auch Sie einen Durchschlag dieser Dokumentation.

Darüber hinaus wird das Protokoll auch an Ihre Pflegekasse gesandt, sodass Ihnen weder Arbeit noch Kosten entstehen. Die Abrechnung des Einsatzes erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse und ist für Sie absolut kostenlos.

Regelmäßige Beratungseinsätze

Die Beratungseinsätze müssen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Zunächst weist Ihre Pflegekasse Sie postalisch darauf hin. Sobald wir ein erstes Gespräch bei Ihnen durchgeführt und dokumentiert haben, übernehmen wir den Service des Erinnerns. Das heißt, dass Sie automatisiert durch uns eine Information darüber bekommen, dass Ihr regelmäßiger Beratungseinsatz ansteht. Im Zuge dieser Nachricht werden wir auch gerne direkt einen Termin mit Ihnen vereinbaren. So wird Ihr Aufwand möglichst gering gehalten. Die Intervalle sind folgendermaßen vorgesehen:

  • Pflegegrad 2 und 3: pro Halbjahr muss eine Beratung durchgeführt werden
  • Pflegegrad 4 und 5: pro Vierteljahr muss eine Beratung durchgeführt werden

Bei Pflegegrad 1 muss kein regelmäßiger Beratungseinsatz stattfinden. Sie haben allerdings das Recht, bei Bedarf eine Beratung pro Jahr zu erhalten. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns oder Ihrer Pflegekasse auf.

Was ist bei der Wahl einer Beratungsstellen zu beachten?

Grundsätzlich haben Sie die Entscheidungskompetenz, welche Beratungsstelle Sie für den regelmäßigen Beratungseinsatz heranziehen. Auch besteht keine Bindung an einen bestimmten Dienst, nur weil dieser bereits eine oder mehrere Beratungen bei Ihnen durchgeführt hat. Im Vordergrund steht Ihr Wohlbefinden und eine qualitativ hochwertige Einschätzung Ihrer Pflegesituation.

Wichtig ist bei der Auswahl einer Stelle, dass diese auch zugelassen ist, um die entsprechenden Gespräche gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu dürfen.

Wir haben diese Zulassung und freuen uns darüber, Ihre Beratung in Ihrem häuslichen Umfeld durchführen zu können. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne per Mail, Telefon oder über unsere Webseite. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Seniorenbetreuerin sitzt an einem Tisch mit Seniorin und Angehöriger Dame und händigt Ängehöriger Dame einen Flyer aus.